News
Neuigkeiten aus der Unternehmensberatung
22.06.2016
Seit dem 22.06.2016 ist eine neue Domain-Endung für Firmen möglich. Die neue Endung für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH lautet : firmenname-gmbh,de. Sie ist derzeit jedoch nur möglich für GmbHs, die einen Eintrag im deutschsprachigen Raum nachweisen können, sind berechtigt, diese Domains zu registrieren.
22.05.2016
Kurzfristige Maßnahmen zur Gewinnsteigerung
Steigern Sie Ihren Gewinn durch die Senkung der Kapitalbindungskosten. Die Kosten der Kapitalbindung werden häufig unterschätzt. Dies liegt zum einen daran, daß ein Bewusstsein für Kapitalbindungskosten und Verantwortlichkeiten dafür fehlt, zum anderen die finanziellen Auswirkungen nicht quantifiziert werden.
Im ersten Schritt sollten daher die diversen Kapitalbindungskosten berechnet werden. Im zweiten Schritt geht es dann darum etwaige Zielkonflikte aufzulösen und im letzten Schritt die Kosten der Kapitalbindung zu reduzieren.
Positiv für das Unternehmen ist dabei nicht nur die Kostenreduktion, sondern die mit der sinkenden Kapitalbindung verbesserten Liquidität. Als Unternehmernsberatung unterstützen wir Sie kompetent.
18.03.2016 Förderung von Messekosten
Auf Unternehmen, die sich vor allem erstmalig auf Ausstellungen oder Messen zeigen wollen, kommen häufig hohe Kosten zu. Diese lassen sich durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln reduzieren. So gibt es z.. direkte Zuschüsse oder man kann ohne Kosten an Gemeinschaftsständen teilnehmen.
18.02.2016 Lohn- und Gehaltserhöhungen
Traditionell stehen im Frühjahr Lohn- und Gehaltsrunden an. Wir zeigen Ihnen Möglichkeiten auf, wie sie diese optimiert in Ihrem Unternehmen umsetzen können. Ein einfaches Beispiel zeigt die Auswirkungen. Bei einem Arbeitnehmer-Bruttogehalt von € 2800,-- führt eine Gehaltserhöhung von 3% zu einer Bruttolohnerhöhung von € 84,00, die für das Unternehmen zu einer Belastung von rund € 110,-- führt. Beim Arbeitnehmer kommen davon rund € 52,-- an.
Ohne die üblichen Spielchen der betrieblichen Altervorsorge zeigen wir Ihnen in unserer Beratung Wege auf wie Sie Ihre Belastung auf ca. 55,-- begrenzen können, also knapp die Hälfte der Kosten, in diesem Beispiel € 55,-- pro Monat und Mitarbeiter einsparen.
16.02.2016 Änderungen durch das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz
Durch das neue Gesetz wurden die Schwellenwerte nach §§ 267 und 268 HGB für die Größenklassen für die Einzel- und Konzernabschlüsse angehoben. Die Anhebung führt zu Erleichterungen bei der Aufstellung, Prüfung und Anhebung von Jahresabschlüssen.
Auswirkungen findet das Gesetz vor allem in der Gewinn- und Verlustrechnung. So wurden die Umsatzerlöse neu definiert und die außerordentlichen Aufwendungen und Erträge fallen weg. Dies hat Auswirkungen auf die interne und externe Analyse der Jahresabschlüsse, wie z.B Kennzahlen der Umsatzrentabilität, Bedingungen bei den Kreditverträgen etc, so daß indivduell zu prüfen ist, inwieweit Handlungsbedarf in Ihrem Unternehmen besteht. Sprechen Sie unsere Unternehmensberatung bei entsprechendem Bedarf an.
10.01.2016
Nach Jahresschluß beginnen in den meisten Unternehmen die Jahresabschlußarbeiten. Unabhängig von der gesetzlichen Pflicht zur Bilanzerstellung bis 30.06. eines jeden Jahres, sollte jedes Unternehmen sich um einen schnellen Jahresabschluß bemühen. Der Jahresabschluß stellt einen wichtigen Baustein im Bankenmarketing da. Achten Sie darauf, daß die Bilanz nicht nur steuerlich optimiert ist, sondern ratingorientiert ist.
Die Jura Mittelstandsberatung unterstützt Sie und Ihren Steuerberater dabei, die Bilanz ratingorientiert aufzustellen und begleitet Sie beim Bilanzgespräch mit der Bank.
08.01.2016 Neues EZB - Kreditregister
Derzeit steht die Bundesbank vor der Umsetzung des weltweit größten Kreditregisters. Während es bislang nur zwei Meldegrenzen gab, nämlich die für Großkredite und die Millionenkreditgrenze, sind nun alle Kredite ab einer Höhe von € 25.000,-- meldepflichtig. Damit nicht genug, mit der Meldung werden auch etwa 150 Datensätze gesammelt und weitergeleitet. Eine Sammelwut, die an der falschen Stelle ansetzt und die Kreditkosten weiter verteuert.
Durch die Überregulatorik nimmt der Verwaltungsaufwand der Banken weiter zu. Am Ende steht eine weitere Fusionswelle mit der Folge, daß die Anzahl der Banken weiter abnehmen wird und der Mittestand Ansprechpartner für die Finanzierung verliert.
01.01. 2016 Geänderte Sachbezugswerte
Seit dem 01.01.2016 haben sich die Sachbezugswerte von erhöht, jedoch lediglich für die Verpflegung. Die Sätze betragen nun € 1,67 für ein Frühstück und je € 3,10 für ein Mittag-bzw. Abendessen. Damit einhergehend haben sich auch die Werte der sog. Restaurantschecks auf € 6,20 erhöht.
Neben den Restaurantschecks gibt es noch weitere Bausteine, die Sie für die Vergütung Ihrer Mitarbeiter einsetzen können. Diese Bausteine stellen ein wertvolles Instrument für die Mitarbeiterbindung und -gewinnung dar. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wenn diese Wege für sich nutzen wollen. Wir schaffen hier sehr schnell echten Mehrwert in Ihrem Unternehmen.